Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich: Die gegenständlichen allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Chriativ e.U. (gültig für alle Marken von Chriativ e.U., also CHRIATIV – im Folgenden „CHRIATIV“ genannt; CHRIVENT – im Folgenden „CHRIVENT“ genannt; für beide Marken – im Folgenden „CHRIATIV/CHRIVENT“ genannt), Dorfstraße 12, 7511 Kotezicken, Burgenland und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“ genannt) geschlossenen Verträge bzw. Aufträge schriftlich erfolgen.

1.2. Anwendbarkeit:
1.2.1. CHRIATIV orientiert sich bei seinen Tätigkeiten an den Berufsbildern:
a. Werbegrafik-Designer bzw. Kommunikationsdesigner aufrufbar unter: https://www.wko.at/branchen/information-consulting/werbung-marktkommunikation/Kommunikationsdesigner.html
b. Berufsfotografie aufrufbar unter: https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/lexicon/B/Berufsfotografin.html
1.2.2. CHRIVENT orientiert sich bei seiner Tätigkeit am Berufsbild des Wedding Planner, aufrufbar unter: https://alt.chrivent.at/downloads/berufsbild_weddingplanner.pdf alternativ unter https://www.freizeitbetriebe-wien.at/weddingplanner
1.2.3. Im Zweifelsfall sind diese gesamten AGB und die geschlossenen Verträge daher im Sinne der Berufsbilder bzw. -profile auszulegen.
1.2.4. Die wesentlichen vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von CHRIATIV/CHRIVENT, ein allenfalls vereinbarte Budgetrahmen, sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus den gesonderten Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen.
1.3. Vertragsänderungen:
Ergänzende, abweichende Vereinbarungen und/oder nachträgliche Änderungen zu den Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen und/oder dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form zwischen Kunden und CHRIATIV/CHRIVENT und müssen in jeden Fall von CHRIATIV/CHRIVENT schriftlich bestätigt werden. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien (Kunde und CHRIATIV/CHRIVENT) keine mündlichen, keine ergänzenden, abweichenden Vereinbarungen und/oder nachträgliche Änderungen getroffen haben.
1.4. Vertragsausnahmen:
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn im Ausnahmefall wird ausdrücklich und schriftliches anderes vereinbart. Einen besonderen Widerspruch in so einem Ausnahmefall des Kunden bedarf es nicht.
1.5. Unwirksamkeit von Bestimmungen oder Bestimmungsbestandteile:
Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile dieser AGB aus verschiedenen Gründen unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile dieser AGB nicht und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge nicht. Die unwirksamen Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile sind durch wirksame Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile, die im Sinn und Zweck am nächsten kommen zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote bzw. Kostenvoranschläge:
Seitens CHRIATIV/CHRIVENT abgegebene Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind freibleibend, unverbindlich und kostenlos.
2.2. Vertrags- bzw. Auftragsabschluss:
Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. der schriftlichen Bestätigung des von CHRIATIV/CHRIVENT abgegebenen Angebotes seitens des Kunden kommen der Vertrag rechtsverbindlich zustande bzw. wird der Auftrag rechtsverbindlich erteilt.
2.3. Vertragsänderungen:
Alle Änderungen in den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) bedürfen zu deren Wirksamkeit eine schriftliche Form. Für weitere Details siehe auch Punkt 1.3.

3. Leistungsumfang bzw. -gegenstand

3.1. Leistungsumfang im Allgemeinen:
Der Kunde beauftragt CHRIATIV/CHRIVENT ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) festgelegte Leistungen. Der Leistungsumfang resultiert aus den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen), sonstige bzw. weitere Leistungen sind nicht geschuldet. Nicht Gegenstand der Leistungen von CHRIVENT ist die Besorgung von persönlichen Dingen, amtliche Angelegenheiten inkl. Dokumentenbeschaffung, die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten, sonstige Flächen und rechtlichen Angelegenheiten.
3.2. Leistungsumsetzung:
3.2.1. CHRIATIV Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft bzw. kein schriftliches Briefing an CHRIATIV verbindlich zur Verfügung stellt, ist CHRIATIV hinsichtlich der Art und Weise innerhalb der Auftragserfüllung ungebunden und frei. Das gilt ins besonders für die Gestaltung, die Auswahl von Bildern, Texte, zu fotografierende Gegenstände bzw. Personen/Modelle, des Vertragserfüllungsortes und der angewendeten technischen und sonstige Mittel. Abweichungen von vergangenen Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. CHRIATIV steht frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden und/oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zu der Gesamtkonzeption passen.
3.2.2. CHRIVENT Der Kunde beauftragt CHRIVENT mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination privater oder geschäftlicher Veranstaltungen. Sofern bei der Auftragserteilung keine besonderen schriftliche Vorgaben bzw. Wünsche festgelegt werden, ist CHRIVENT bei der Art und Weise der Auftragserfüllung ungebunden und frei. CHRIVENT steht frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden und/oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zu der Gesamtkonzeption passen.
3.3. Erst-, Beratungsgespräche und/oder Präsentationen:
3.3.1. CHRIATIV Erstgespräche zur Abklärung der Kundenvorgaben sind bei CHRIATIV grundsätzlich gratis. Sollte der Aufwand und die Spesen eine branchenübliche Höhe überschreiten, so dürfen diese dem Kunden angemessen in Rechnung gestellt werden. Beratungsgespräche vor Auftragserteilung und im Zuge der Auftragserfüllung, sofern nicht im
Angebot bzw. Auftragsbestätigung enthalten dürfen dem Kunden extra in Rechnung gestellt werden. Aufwandskosten für Präsentationen von (Design-)Konzepten vor der Auftragserteilung des Kunden werden im späteren Auftrag einbezogen. Kommt es nicht zur Auftragserteilung, ist ein Abschlagshonorar bis zu einer Höhe 60% von der Summe, die in der Höhe bei Auftragserteilung zu zahlen geworden wäre fällig.
3.3.2. CHRIVENT Das Erstgespräch ist bei CHRIVENT am Standort von CHRIVENT oder auf einer Messe ist generell kostenlos. Jedoch beträgt die die kostenlose Gesprächszeit
ca. 1 Stunde, max. 75 Minuten. Sollte die Anfahrt für das Erstgespräch mehr als 60 km im Umkreis des CHRIVENT-Standortes (Dorfstraße 12, 7511 Kotezicken, Burgenland) betragen, so gilt als vereinbart, dass das aktuelle österreichische amtliche Kilometergeld in Rechnung gestellt werden darf. Die Erstberatung umfasst eine grobe Abklärung der Kundenwünsche mit wertvollen Tipps von unseren Professionisten. Jedes weitere Beratungsgespräch vor der Auftragsaufteilung darf dem Kunden je nach Aufwand und Spesen angemessen verrechnet werden. Auf Wunsch des Kunden kann auch vor der Auftragserteilung vom Kunden eine Präsentation von einem Konzept für die von CHRIVENT angebotenen Dienstleistungen beauftragt werden. Dies Bedarf der schriftlichen Vereinbarung und ist entgeltpflichtig. Eine nachträgliche Änderung von einzelnen Bestandteilen des Konzeptes durch CHRIVENT während der Auftragserfüllung gilt als vereinbart, sofern diese zweckmäßig und sinnvoll sind.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Bereitstellungsverpflichtung:
Der Kunde verpflichtet sich alle für die Erfüllung des Vertrags bzw. Auftrags benötigten Informationen, Unterlagen und Daten in Hinblick auf den einhaltenden Veranstaltungs- oder Liefertermin zeitgerecht, korrekt und/oder vollständig an CHRIATIV/CHRIVENT zu übermitteln. Festgehalten wird auch in diesem Zusammenhang, dass der Kunde jeglichen Kostenaufwand und/oder eine Verzögerung der Auftragserfüllung trägt, wenn die Bereitstellungsverpflichtung zu spät, fehlerhaft und/oder nicht vollständig, oder sogar gar nicht erfüllt werden. Die Nichteinhaltung der Bereitstellungsverpflichtung durch den Kunden stellt keinen Mangel an der Auftragserfüllung von CHRIATIV/CHRIVENT dar. Müssen bei der Auftragserfüllung aufgrund der Nichteinhaltung der Bereitstellungsverpflichtung Arbeiten erneut und wiederholt durchgeführt werden, dürfen diese bei der Endabrechnung berücksichtigt werden ohne dass dies eine Vertragsverletzung von CHRIATIV/CHRIVENT darstellt. Alle übermittelten Unterlagen, Informationen und Daten sind vom Kunden auf allfällige Urheber- und Kennzeichnungsrechte, sowie sonstiger Rechte Dritter zu überprüfen. CHRIATIV/CHRIVENT übernimmt dafür keine Haftung. Etwaige strafrechtliche Konsequenzen und/oder Schadenersatzansprüche Dritter hat der Kunde zutragen. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde CHRIATIV/CHRIVENT in solchen Fällen schad- und klaglos hält. Der Kunde hat CHRIATIV/CHRIVENT den Schaden der in der Folge entstanden ist zu ersetzen.
4.2. Kontrollverpflichtungen:
4.2.1. CHRIATIV Alle von CHRIATIV erbrachten Leistungen müssen vom Kunden, ins besonders auf etwaige Fehler (Texte, Stand, Abbildungsfehler und -qualität) und/oder Vollständigkeit verpflichtend kontrolliert werden. Die im Vertrag aufgelisteten Leistungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt freizugeben oder Änderungswünsche bekanntzugeben, da diese nach Ablauf dieser Frist automatisch als freigegeben gilt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und stellen keinen Mangel dar (§ 1168a ABGB).
4.2.2. CHRIVENT Die von CHRIVENT erbrachten Leistungen müssen vom Kunden auf Korrektheit und Vollständigkeit sofort nach Erhalt bzw. Umsetzung kontrolliert werden bzw. reklamiert werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und stellen keinen Mangel dar (§ 1168a ABGB).

5. Fremdleistungen bzw. Leistungen Dritter

5.1. Verträge mit Fremden bzw. Dritter:
5.1.1. CHRIATIV wird das Recht eingeräumt nach eigenem Ermessen und folglich eigener Entscheidung für die Leistungserbringung sich ersatzweise fachkundiger Dritter und/oder durch Gehilfen (Angestellte oder andere befugte Personen) zu bedienen und die Leistungen teilweise oder komplett zu substituieren (Fremdleistung). Werden Fremdleistungen beauftragt, so kann dies im Namen von CHRIATIV oder im Namen des Kunden erfolgen. In jedem Fall gehen die durch die Fremdleistungen entstanden Kosten und Aufwandsspesenersatz zu Lasten des Kunden, sofern nicht schon im Vertrag bzw. Angebot berücksichtigt. Soweit CHRIATIV vereinbarte Fremdleistungen im Namen des
Kunden in Auftrag gibt, sind die jeweiligen für die Fremdleistungen erbringenden Personen nicht CHRIATIV zuzurechnen, sondern erbringen dies/ihre Leistungen autark.
5.1.2. CHRIVENT wird das Recht eingeräumt nach eigenem Ermessen und folglich eigener Entscheidung für die Leistungserbringung von CHRIVENT sich ersatzweise fachkundiger Dritter und/oder durch Gehilfen (Angestellte oder andere befugte Personen) zu bedienen und die Leistungen teilweise oder komplett zu substituieren (Fremdleistung). Für etwaige Dienstleistungen, Waren und/oder Mieten Dritter im Zusammenhang mit der Veranstaltung gilt CHRIVENT nur als Vermittler und schließt keine Verträge mit den Kooperationspartnern ab. Die Leistungen von CHRIVENT beschränken sich auf Anbietersuche, Angebotseinholung, Kommunikation. Der Kunde fungiert als direkter Vertragspartner mit den von CHRIVENT und/oder dem Kunden avisierten Dienstleistungen, Waren und/oder Mieten. Die Buchungsabwicklungen können im Namen und auf Rechnung des Kunden von CHRIVENT übernommen werden. Hierfür bedarf es einer Vollmacht vom Kunden. Die Auswahl Dritter Anbieter wird im Sinne des Interesses des Kunden und mit höchster Sorgfalt vorgenommen. Wünsche des Kunden können hierbei ohne Haftung für die Anbieterqualität berücksichtigt werden.

6. Termin-, Frist- und Lieferverpflichtungen

6.1. Verbindlichkeiten:
Die in der Vertragsunterlagen (unterzeichnete Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) angegebenen vereinbarten Termin in Bezug auf die Lieferung bzw. Umsetzung der Leistungen von CHRIATIV/CHRIVENT gelten als verbindlich (siehe auch unter Gewährleistung und Haftung im Punkt 12. und die dazugehörigen Unterpunkte). Mangels Vereinbarung von Fristen und Termine kann die Lieferung bzw. Umsetzung der Leistungen von CHRIATIV/CHRIVENT angemessen und frei gewählt werden.
6.2. Verzögerungen:
Entstehen Frist und/oder Terminverzögerung aufgrund eines von CHRIATIV/CHRIVENT nicht zurechenbaren Ereignisses, verlängert sich die Frist der Leistungserfüllung für die Dauer des Ereignisses. In einem solchen Fall ist der Punkt 6.1. gegenständlicher AGB nicht anwendbar und wird unwirksam. Außerdem ist CHRIATIV/CHRIVENT berechtigt bei einer übermäßig langen Dauer des Ereignisses Dritte mit der Umsetzung der Leistungen zu beauftragen (unter Einhaltung des Punktes 5.1). Tritt ein Verzug, der von CHRIATIV/CHRIVENT verursacht wurde ein (nähere bestimmende Ausführungen siehe Gewährleistung und Haftung im Punkt 12. und die dazugehörigen Unterpunkte), kann der Kunde laut Rücktrittsrecht (Punkt 7.2.) vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt aber nicht im Falle eines von CHRIATIV/CHRIVENT nicht zurechenbaren Ereignisses (lt. Beschreibung Punkt 6.2. Anfang).

7. Vertragsrücktritt (Rücktrittsrecht) und Vertragsauflösung, Terminverschiebung und Absage:

7.1. Allgemeine Bestimmung:
Der Vertragsrücktritt bedarf immer der Schriftform.
7.2. Vertragsrücktritt (Rücktrittsrecht) CHRIATIV/CHRIVENT:
CHRIATIV/CHRIVENT ist berechtigt sofort von dem Geschäftsvertrag zurück zu treten, wenn ein wichtiger Grund oder mehrere wichtige Gründe vorliegt(en):
a. Der Kunde seinen Verpflichtungen gegenständlicher AGB und/oder den Vereinbarungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.
b. Berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität des Kunden besteht und der Kunden keine geeignete finanzielle Sicherheit anbieten kann.
c. Wenn über das Vermögen des Kunden bzw. die ihm übergeordnete Organisation ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
d. Wenn der Kunde seine Zahlungsleistungen nicht nachkommt.
e. Wenn sonstige in die Sphäre des Kunden fallende Ereignisse und/oder Eigenschaften die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar machen.
7.3. Vertragsrücktritt (Rücktrittsrecht) Kunde:
7.3.1. CHRIATIV Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, bei etwaigen Frist- und/oder Terminverzugs seitens CHRIATIV unter einer Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen, wobei die geleisteten und gelieferten Leistungen zur vollen Höhe dem Kunden verrechnet werden dürfen.
7.3.2. CHRIVENT Der Kunde ist berechtigt vom Vertrag binnen 14 Tage zurück zu treten ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt werden darf. Das gilt nicht für abgeschlossene Verträge am Standort von CHRIVENT (Dorfstraße 12, 7511 Kotezicken, Burgenland) und auf Messen. Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist gelten folgende Stornogebühren (dieStornogebühren werden bei Rücktritt sofort fällig):
a. bis 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 20% der Vertragssumme
b. von 59 Tagen bis 21 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 50% der Vertragssumme
c. von 20 Tagen bis 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 75% der Vertragssumme
d. weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 100% der Vertragssumme
ad a. bis d.: jedoch mindestens in der Höhe der schon erbrachten Leistungen.
Bei Frist- und/oder Terminverzuges seitens CHRIVENT kann der Kunde mit einer vorherigen Nachfrist von mindestens 14 Tagen für die Leistungserbringung von CHRIATIV/CHRIVENT vom Vertrag ohne Angaben zurücktreten, wobei die geleisteten und gelieferten Leistungen zur vollen Höhe dem Kunden verrechnet werden dürfen.
7.4. Terminverschiebungen und/oder -absage:
Terminverschiebungen und Veranstaltungsabsagen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von CHRIATIV/CHRIVENT verschuldet sind und zu einer Absage oder Verschiebung führen, ins besonders die Wetterlage, rechtzeitige Bereitstellung von Dienstleistungen und/oder Waren Dritter (Fremdleistungen), Ausfall von Vertragserfüllungen Dritter in Bezug auf Mieten, zur Leistungserbringung mitwirkender Personen, Reisebehinderungen oder ähnliches.
7.4.1. CHRIATIV DEs gilt als vereinbart, dass der Kunde bei Absage von Terminen zur Leistungsabarbeitung eine Stornogebühr von 10% der Auftragssumme zu zahlen hat. Terminverschiebung bedarf einer schriftlichen Zustimmung von CHRIATIV. In diesem Falle ist CHRIATIV berechtigt, für den zusätzlichen Arbeitsaufwand ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.
7.4.2. CHRIVENT Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen von CHRIVENT, unabhängig davon ob der Termin für die Veranstaltung abgesagt wird, durchgeführt und verrechnet werden dürfen. Das gilt auch für Verschiebung der Veranstaltung, die auch einer schriftlichen Zustimmung von CHRIVENT bedarf. In Falle einer Verschiebung ist CHRIVENT berechtigt, für den zusätzlichen Arbeitsaufwand ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.

8. Honorar und Entgelt:

8.1. Honorar- und Entgelthöhe:
Das in den Vertragsunterlagen (unterzeichnete Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) vereinbarte Honorar und Entgelt ist für den Kunden und CHRIATIV/CHRIVENT rechtsbindend für die Auftragserfüllung von CHRIATIV/CHRIVENT und für den Kunden zahlungsverpflichtend.
8.2. Zahlungsfälligkeiten:
CHRIATIV/CHRIVENT ist berechtigt bei Vertragsunterzeichnung durch den Kunden eine Anzahlung von bis zu 60% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung der Leistungen ist bei CHRIATIV nach Lieferung in der Zeit des auf der Rechnung angeführten Zahlungsziels und bei CHRIVENT spätestens am Vortag des Veranstaltungstermins fällig.
8.3. Gesetzliche Steuern:
Die Honorar- und Entgeltgesamtsumme verstehen sich inklusiver Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer (Brutto), die im Angebot und in der Rechnung extra ausgewiesen wird.

8.4. Nebenkosten:

8.4.1. Allgemeines:
Allenfalls aufgrund des Auftrages anfallende Barauslagen, Gebühren, Reisespesen, Anzahlungen für Fremdleistungen können von CHRIATIV/CHRIVENT jederzeit in Rechnung gestellt werden. Für allfällige über die in den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) hinausgehenden Tätigkeiten und Spesen darf ein gesondertes und angemessenes Honorar bzw. Entgelt in Rechnung gestellt werden.
8.4.2. Reise- und Nächtigungskosten: Dieses Kosten sind grundsätzlich im vereinbarten Vertragspreis nicht enthalten. Im Umkreis von weniger als 60 km entfallt diese Gebühren. Für die Reisekosten gelten das aktuelle österreichische amtliche Kilometergeld, Diäten und Beherbergungskosten.
8.4.3. Kosten für Urheber- und Nutzungsrechte: Mangels anderwärtiger Vereinbarungen behält sich CHRIATIV/CHRIVENT hinsichtlich der Urheberrecht und/oder kennzeichnungsrechtlicher Nutzungsrechte das Recht vor, eine Abgeltungszahlung in markt- und branchenüblicher Höhe einzufordern. Mit der Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde keinerlei Urheber- und/oder kennzeichnungsrechtliche Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen vom Kunden keine weitere Verwendung finden, ansonsten behält sich CHRIATIV/CHRIVENT das Recht vor, etwaige Verwendungen in Rechnung zu stellen.
8.5. Zwischenrechnungen:
CHRIATIV/CHRIVENT ist berechtigt jederzeit im Rahmen der Auftragserfüllung angemessen und den erbrachten Teilleistungen Zwischenrechnungen zu stellen.
8.6. Honorar und Entgelt mangels Kostenvoranschlags/Angebots:
Mangels Kostenvoranschlags gilt für die Arbeitsleistungen ein vereinbarter Stundensatz bei CHRIATV von 141,00 € pro Stunde und bei CHRIVENT von 92,00 € pro Stunde. Für Sachgüter, Mieten und Fremdleistungen ist CHRIATIV/CHRIVENT berechtigt die vorher schriftlich vereinbarte Entgelthöhe in Rechnung zu stellen. CHRIATIV/CHRIVENT behält sich das Recht vor, eine angemessene Provision für Fremdleistungen zu verrechnen.
8.7. Überschreiten der Auftragssumme:
Bei Überschreiten der Auftragssumme um nicht mehr als 15% muss CHRIATIV/CHRIVENT den Kunden nicht informieren und gelten von Kunden automatisch als genehmigt. Darüber hinaus wird der Kunde von CHRIATIV/CHRIVENT informiert. Sollte der Kunde innerhalb von 3 Tagen keinen schriftlichen Einspruch für diese Mehrkosten einlegen, gelten diese als genehmigt. Widerspricht der Kunde diesen Mehrkosten, ist CHRIATIV/CHRIVENT bemüht eine kostengünstigere Alternative zu finden.

9. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

9.1. Zahlungsziel:
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung/Honorarnote vermerkt gilt für CHRIATIV ein Zahlungsziel bei An- und Zwischenzahlungen sofort nach Rechnungs-/Honorarnotenerhalt und für Restzahlungen 7 Tagen ohne Abzug nach Rechnungs-/Honorarnoten-erhalt vereinbart. Für CHRIVENT gilt ein Zahlungsziel, welches sofort nach Rechnungs-/Honorarnotenerhalt, fällig wird. Für Fremdleistungen und Abrechnungen von Mehrkosten, die in der Abrechnung extra angeführt werden, gilt dies zuvor genannten Zahlungsziele nicht. Diese sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Die von CHRIATIV/CHRIVENT erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, mit dem aus den Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen resultierenden Zahlungsverpflichtungen, Eigentum von CHRIATIV/CHRIVENT, sowohl rechtlich, als auch sachlich.
9.2. Zahlungsmöglichkeiten:
9.2.1. Dienstleistungen: Rechnungen/Honorarnoten können vorzugsweise durch Überweisung auf unsere Firmenbankverbindung oder Bankomat- bzw. Kreditkartenzahlung persönlich an dem Firmenstandort beglichen werden. Als Alternative kann auch mit Bargeld bezahlt werden.
9.2.3. Gutscheine: Rechnungen von bestellten Wertgutscheinen können ausschließlich als Vorausüberweisung auf unser Firmenbankverbindung bei Versand und mit Bar-, Bankomat- und Kreditkartenzahlung persönlich am Firmenstandort oder Messen bezahlt werden.
9.3. Zahlungsverzug:
Bei Nichteinhaltung der im Punkt 9.1. angeführten Bestimmungen, ist CHRIATIV/CHRIVENT berechtigt, ab Ablauf der Zahlungsfrist(en) Verzugszinsen von 12% p.a. geltend zu machen. Außerdem verpflichtet sich der Kunde bei Zahlungsverzug alle entstehenden Mahn-, Inkassospesen, sonstige außergerichtliche Kosten bzw. Spesen und die Kosten und Spesen im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Eintreibung CHRIATIV/CHRIVENT zu ersetzen. Ab einer Mahnung ist CHRIATIV/CHRIVENT berechtigt den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, indem CHRIATIV/CHRIVENT mittels geeigneten Rechtsbeistand Rechtsmittel ergreifen wird.
9.4. Aussetzung von Leistungen bei unberichtigten Rechnungen/Honorarnoten:
Hat der Kunde bei CHRIATIV/CHRIVENT eine oder mehrere Rechnung(en)/Honorarnote(n) nicht bezahlt, so behält sich CHRIATIV/CHRIVENT vorerbrachte Leistungen bzw. Lieferungen aus anderen Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen sofort in Rechnung zu stellen, wobei diese sofort nach Erhalt zu bezahlen ist (in dem Fall gilt, dass das im Punkt 9.1. gewährte Zahlungsziel ausgenommen ist). Die Leistungserbringung aus etwaiger neuer und/oder bestehender verbindlichen Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen darf somit von CHRIATIV/CHRIVENT ausgesetzt werden, bis der Kunde die Zahlung des Gesamtbetrages aller offenen Forderungen getätigt hat. Wurde zur Tilgung der Schulden vom Kunden eine Raten- bzw. Teilzahlung mit diesen schriftlich vereinbart, so behält sich CHRIATIV/CHRIVENT bei nicht fristgerechter Bezahlung der Raten ebenfalls die Aussetzung aller Leistungen vor. Im Falle eines Zahlungsverzuges einer Rate, wird die gesamte offene Forderung sofort fällig (Terminverlust).
9.5. Kundenforderungen Geltungsmachung:
Der Kunde ist nicht berechtigt eigene Forderungen, egal ob diese noch in der Zahlungsfrist des Kunden liegen oder nicht, die nicht aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis entspringen gegen die Forderungen von CHRIATIV/CHRIVENT aufzurechnen, ausgenommen CHRIATIV/CHRIVENT hat diese Aufrechnung schriftlich anerkannt.

10. Eigentums- und Urheberrecht

10.1. Allgemeine Bestimmungen:
Slle von CHRIATIV/CHRIVENT erbrachten Sach- und Dienstleistungen inklusive auch jene aus Präsentationen, Konzepte, einzelne Teilleistungen, sowie Originale zur Auftragsbearbeitung unterliegen dem Urheberrecht und sind ausschließlich geistiges Eigentum von CHRIATIV/CHRIVENT. Diese bleiben sowohl während und nach der Beendigung des Vertrags- bzw. Auftragsverhältnisses alleiniges Eigentum von CHRIATIV/CHRIVENT. Diese sind urheberrechtlich geschützt und können jederzeit von CHRIATIV/CHRIVENT zurückverlangt werden. CHRIATIV/CHRIVENT ist berechtigt Kunden- bzw. Auftragsdaten digital oder anlog zu verändern oder/und für andere Aufträge komplett oder auszugsweise als Grundlage für die Auftragsausführung zu verwenden.
10.2. Verwendungs- und Nutzungsrecht:
Durch die vollständige und fristgerechte Bezahlung aller von CHRIATIV/CHRIVENT in Rechnung gestellten Leistungen, erwirbt der Kunde das Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht, sowie es im Rahmen des Angebots, des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt ist. Ist keine Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht im Angebot, Vertrag bzw. Auftragsbestätigung angegeben, dann gilt ein dem Angebot, Vertrag bzw. Auftragsbestätigung entsprechender Sinn und Zweck als Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht, wobei dieser nachträglich von CHRIATIV/CHRIVENT konkretisiert werden darf. Mangels anderswertiger Vereinbarung(en) kommt dem Kunden nur das ausschließlich einmalige Recht der Verwendung bzw. Nutzung der Leistungen von CHRIATIV/CHRIVENT innerhalb der österreichischen Staatsgrenzen zu. Sollte ein Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht über diese vorangegangenen Bestimmungen vom Kunden benötigt werden, dann ist das mit CHRIATIV/CHRIVENT extra schriftlich zu vereinbaren und zu bezahlen.
10.3. Urheberrecht und copyright:
Die Weitergabe, Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Nachbildungen oder sonstige Verwertungen der Leistungen von CHRIATIV/CHRIVENT, sei es für private oder/und geschäftliche Zwecke, ist verboten. Änderungen bzw. Bearbeitungen – ins besonders Weiterentwicklungen – von CHRIATIV/CHRIVENT urheberrechtlich geschützten Sach- und Dienstleistungen, in welcher Art und Weiser auch immer, durch den Kunden und/oder Dritter sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von CHRIATIV/CHRIVENT erlaubt. Widrigenfalls ist CHRIATIV/CHRIVENT berechtigt den daraus entstehenden Schaden für CHRIATIV/CHRIVENT geltend zu machen (Schadenersatzforderung) und im Zweifelsfall gerichtlich durchzusetzen. Bei genehmigten Veröffentlichung(en) von Leistungen durch den Kunden und/oder Dritter gilt als vereinbart, dass eine Namensnennung (Firma, Person und Homepagelink; für CHRIATIV: Chriativ e.U., Christoph Kummer, www.chriativ.at; für CHRIVENT: CHRIVENT – Chriativ e.U., Erika Kummer) verpflichtend anzugeben ist. Außerdem verpflichtet sich der Kunde oder Dritte bei solchen Veröffentlichungen zur Zusendung von 2 Belegexemplaren oder bei Online-Medien Zusendung der entsprechenden Links auf Kosten des Kunden/Dritten.
10.4. Verwendungs- bzw. Nutzungszeitraum:
Für Verwendungen bzw. Nutzungen im Sinne der Bestimmungen vom Punkt 10.1. bis 10.3. stehen CHRIATIV/CHRIVENT, mangels abweichender Vereinbarung(en), nach den ersten 3 Jahren ab Leistungslieferung an den Kunden ein erneutes, angemessenes und branchenübliches Honorar zu.
10.5. Lizenzhonorar:
Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, steht CHRIATIV/CHRIVENT ein angemessenes Lizenzhonorar bei Verwendung und Nutzung der Leistung(en) über dem im Punkt 10.2. hinausgehenden Bestimmungen gesondert zu.

11. Kennzeichnung

11.1. Allgemeine Bestimmungen:
CHRIATIV/CHRIVENT hat das Recht auf allen Leistungslieferungen, sei es analog und/oder digital, nach eigener Entscheidung auf das Urheberrecht bzw. Copyright hinzuweisen. Ein Anspruch an Kundenentgelt für die Kennzeichnung besteht nicht.
11.2. Referenzrecht für CHRIATIV/CHRIVENT:
CHRIATIV/CHRIVENT ist automatisch berechtigt auf Werbemittel von CHIATIV/CHRIVENT, sei es analog oder/und digital, online oder offline, die erbrachten Auftragsleistungen des Kunden jederzeit, vollständig oder teilweise, als Referenz in Wort, Bild und Ton der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu veröffentlichen. Außerdem darf CHRIATIV/CHRIVENT eine Beschreibung und Namensnennung der Geschäftsbeziehung und den erbrachten Leistungen in Wort, Bild und Ton zu veröffentlichen, sei es analog oder/und digital, online oder offline (Referenzhinweis). Hat der Kunde gegen diese Bestimmung einen Einwand, dann muss dieser schriftlich vom Kunden bei CHRIATIV/CHRIVENT eingebracht werden. In einem solchen Fall hat CHRIATIV/CHRIVENT die Zeit innerhalb eines Monates die Veröffentlichung(en) rückgängig zu machen.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1. Allgemeine Bestimmungen:
CHRIATIV/CHRIVENT wird gegenüber dem Kunden alle vertragsrelevanten Ereignisse bzw. Umstände unverzüglich informieren und bei Bedarf unverzüglich abstimmen. Für diese Vorgangsweise verpflichtet sich ebenso gegengleich der Kunde.
12.2. Mängelanzeige:
Der Kunde hat allfällige Mängel sofort nach Leistungslieferung bzw. -ausführung mit genauer Mangelbeschreibung schriftlich anzuzeigen, jedoch längstens 7 Tage danach. Bei nachweislich schweren Mängeln erhöht sich diese Frist auf max. 2 Wochen ab Leistungserbringung. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und stellen keinen Leistungsmangel dar. CHRIATIV/CHRIVENT übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für Mängel, die aufgrund der Nichteinhaltung der Kontrollverpflichtungen des Kunden gemäß Punkt 4.2.1 und 4.2.2. entstanden sind. Der Kunde ist nicht berechtigt wegen Mängel an Leistungen Teilzahlungen bzw. Zahlungen zurück zu halten.
12.3. Leistungsaustausch und -verbesserung bei Leistungsmängel:
Ist eine Mängelrüge berechtigt, nachgewiesen und rechtzeitig CHRIATIV/CHRIVENT schriftlich angezeigt, dann hat der Kunde das Recht auf Leistungsaustausch oder -verbesserung. CHRIATIV/CHRIVENT hat für den Leistungsaustausch oder die Verbesserung entsprechend dem Umfang vom Mangel angemessene Zeit diese(n) umzusetzen bzw. dem Kunden zu liefern. CHRIATIV/CHRIVENT hat das Recht den Leistungsaustausch oder die Leistungsverbesserung zu verweigern, wenn diese(r) unzumutbar ist oder/und einen unverhältnismäßigen Arbeitszeit- und Spesenaufwand bedeutet. In einem solchen Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- und Minderungsrechte zu. Die Kosten für die Übermittlung des Leistungsaustauschs oder der Leistungsverbesserung einer mangelhaften Leistung gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
12.4. Gewährleistung und Haftung von rechtlichen Zulässigkeiten:
CHRIATIV/CHRIVENT leistet keinerlei Gewähr und Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der von den erbrachten Sach- und Dienstleistungen, sowie für inhaltliche rechtliche Verletzungen (Wort, Bild und Ton). Der Kunde hat die Sorge zu tragen, dass die Leistungen dem Gesetz des jeweiligen Landes entsprechen.
12.5. Gewährleistungs- und Regresspflicht:
Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Jahre nach Leistungserbringung. Das Recht zum Regress ist jedenfalls längstens innerhalb von 5 Jahren verjährt. Diese Frist kann durch eine Streitbekunden bei Gericht unterbrochen werden. Die Vermutungsregel des §924 Abgb. wird ausgeschlossen.
12.6. Haftungsausschluss:
CHRIATIV/CHRIVENT übernimmt keine Haftung für leicht fahrlässig herbeigeführte Sach- oder/und Vermögensschäden gegenüber dem Kunden. Eine grobe Fahrlässigkeit ist in jeden Fall vom Kunden zu beweisen und gemäß dem Punkt 12.1. anzuzeigen. Jeg-liche Haftung von CHRIATIV/CHRIVENT, die aufgrund der erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird zur Gänze ausgeschlossen. Ins besonders haftet CHRIATIV/CHRIVENT nicht für Gerichts- und eigene Rechtbeistandskosten oder Kosten für Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstiger Ansprüche Dritter. Der Kunde hat CHRIATIV/CHRIVENT schad- und klaglos zu halten. CHRIVENT übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Fremdleister, sowie für die operative Durchführung der Veranstaltung. CHRIVENT übernimmt auch keine Haftung für die Einhaltung sicherheitstechnische Verordnungen.
12.7. Höhe des Schadenersatzanspruches:
Schadenersatzansprüche sind nur auf die Netto-Höhe der Auftragsgesamtsumme begrenzt.
12.8. Haftung von Daten und/oder Unterlagen:
Sie Kunden- bzw. Auftragsdaten werden bei CHRIATIV/CHRIVENT Fremden bzw. Dritter unzugänglich archiviert. Zu Ihrer Sicherheit werden Daten sofort nach jeder Bearbeitung einmal gesichert und halbjährlich komplett feuersicher ein zweites Mal gesichert. Trotzdem übernimmt CHRIATIV/CHRIVENT keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Daten, egal ob diese aus unerwarteten Ereignissen oder/und einer Fahrlässigkeit entstanden sind. CHRIATIV/CHRIVENT übernimmt auch keinerlei Schadenersatzleistungen bei solchen Fällen.

13. Datenschutz

13.1. Datenspeicherung und -verarbeitung:
Unter personenbezogenen Daten werden von CHRIATIV/CHRIVENT folgende Daten sowohl privater und beruflicher Natur von Kunden bzw. Dritten gespeichert und verarbeitet, sofern vom Kunden bekannt gegeben:
a. Vor- und Zuname
b. Anschrift (Straße/Gassse/Platz, PLZ, Ort, Bundesland, Land)
c. Telefon- und Mobiltelefonnummern
d. E-Mail-Adressen
e. Homepageadressen
f. Bild-, Text- und Tondaten (digital oder/und analog)
g. Auftragsdaten
h. eventuell Bankverbindungen
13.2. Einverständniserklärung:
Der Kunde erklärt sich gegenüber CHRIATIV/CHRIVENT gemäß §6 DSGVO ausdrücklich und freiwillig einverstanden, dass die von dem Kunden erhaltenen personenbezogenen und sensiblen Daten für folgende Verwendungszwecke gespeichert und verarbeitet werden dürfen:
a. Zur Kontaktaufnahme – Terminkoordination, Telefonanrufe gemäß §107 TKG oder ähnliches
b. Auftragsbearbeitung – Angebots-, Vertrags- und Auftragsbestätigungserstellung, Rechnungslegung, Auftragsdokumentationen und ähnliches
c. Buchhaltung – von CHRIATIV/CHRIVENT beauftragen Buchhalter/Steuerberater
d. Rechtliches – von CHRIATIV/CHRIVENT beauftragten Rechtsbeistand
e. Fremdleistungen – nur notwendige Daten zur einwandfreien Auftragsbuchung bzw. -abwicklung von Drittanbieter.
f. Eigenwerbung – Info-Mailings, Werbegeschenke, Newsletter (postalisch), E-Mail-Newsletter, E-Mail-Werbung, Werbung auf den Homepages von CHRIATIV/CHRIVENT und auf den sozial Media-Kanälen (online)
g. Referenznennungen gemäß Punkt 11.2.
h. Eigenwerbung – Glückwünsche und Grüße: Ostern, Geburtstag, Valentinstag, Mutter- und Vatertag, Weihnachten, Verlobung und Hochzeit
i. Event- und Veranstaltungsankündigungen – Informationen, Einladungen, Eintrittskarten oder ähnliches
13.3. Berichtigung und Widerruf:
Eine Berichtigung, Einschränkung oder Löschung der personenbezogenen und sensiblen Daten, hat der Kunde per Post an Chriativ e.U., Dorfstraße 12, 7511 Kotezicken, Burgenland oder per E-Mail an office@chriativ.at gesamt oder Auszugsweise anzuzeigen bzw. zu widerrufen.
13.4. Datenschutzpflicht bzw. -recht vom Kunden gegenüber CHRIATIV/CHRIVENT:
Der Kunde verpflichtet sich die Datenweitergabe von CHRIATIV/CHRIVENT egal in welcher Form, Art, Weise und welchen Inhaltes zu unterlassen. In folgenden Ausnahmefällen gilt diese Bestimmung nicht:
a. CHRIATIV/CHRIVENT erzielt dadurch einen nachvollziehbaren Nutzen (zum Beispiel: geschäftliche Weiterempfehlung von CHRIATIV/CHRIVENT).
b. Das die Datenweitergabe für die Auftragserfüllung erzwingend ist.
c. CHRIATIV/CHRIVENT hat die Datenweitergabe dem Kunden nach schriftlicher Anfrage des Kunden freigegeben.
13.5. Datenanlieferungen:
Kunden- bzw. Auftragsdaten werden in der Regel online unter Einhaltung der DSGVO online oder klassisch auf Datenträger (USB-Stick, externe Festplatte usw.) übermittelt. Für Verlust oder Beschädigung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzforderungen in einem solchen Falle sind nicht zulässig.

14. Versand von Sachleistungen, Güter oder/und Gutscheinen

14.1. Versandkosten und -dienstleisterauswahl:
Es gilt als vereinbart, dass die Versanddienstleisterauswahl (marktübliche namhafte Versanddienstleister) durch CHRIATIV/CHRIVENT getroffen werden darf. Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip bestes Preis-/Leistungsverhältnis. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Versanddienstleister. In der Regel versendet CHRIATIV/CHRIVENT standardmäßig und unversichert. Wird eine Versandversicherung vom Kunden oder Fremdleister erwünscht, dann muss diese bei CHRIATIV/CHRIVENT rechtzeitig und schriftlich bestellt werden. Die Kosten von der Versandversicherung trägt in jeden Fall der Kunde oder der Fremdleister. Der Versand von Gutscheinen ist kostenlos, ausgenommen es sind ausdrücklich andere Angaben bei der Bestellung ersichtlich.
14.2. Zustellungsländer:
CHRIATIV/CHRIVENT versendet in der Regel nur innerhalb der österreichischen Staatsgrenzen. In Ausnahmefällen wird auch in EU-Staaten versendet. In dem Fall sind die Modalitäten gesondert und schriftlich mit CHRIATIV/CHRIVENT zu beantragen. In keinem Fall versendet CHRIATIV/CHRIVENT in das Nicht-EU-Ausland.
14.3. Zustellungszeit:
CHRIATIV/CHRIVENT hat keinen Einfluss auf die Zustellungszeit. In der Regel wird eine Zustellungszeit von 3 bis 7 Tagen erwartet.
14.4. Versandverpackung:
Die Versandverpackung wird von CHRIATIV/CHRIVENT sorgfältig und nachhaltig passend für das jeweilige Versandgut ausgewählt, sodass mit Versandbeschädigungen nicht gerechnet werden muss. Sollte es jedoch zu Beschädigung(en) kommen, dann gilt die Haftungsbestimmungen von Punkt 14.5.
14.5. Haftung für Beschädigung, Vernichtung oder Verlust:
Der Kunde oder der Fremdleister bei Versand von Sachleistungen, Güter oder/und Gutscheinen das finanzielle Risiko bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust bei Versand von Sachleistungen, Güter oder/und Gutscheinen. CHRIATIV/CHRIVENT ist bei Beschädigung, Vernichtung oder/und Verlust der versendeten Ware schad- und klaglos zu halten. Bei einem Neuversand werden dem Kunden oder dem Fremdleister die Verperflichtungen für einen Kostenersatz aufgetragen (Ausgenommen bei Versand von Gutscheinen). Das gilt nicht in dem Fall bei einer ausdrücklich und schriftlich durch den Kunden oder Fremdleister beantragten Versandversicherung nicht, da trägt die Versicherer lt. den geltenden AGB dessen das Risiko.

15. Anzuwendendes Recht

15.1. Allgemeine Bestimmungen:
Auf die Bestimmungen in den gegenständlichen AGB, sowie auf alle zwischen CHRIATIV/CHRIVENT geschlossen Verträge ist das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Abschlussbestimmungen

16.1. Leistungserfüllungsort:
Der Erfüllungsort der Leistungen ist in der Regel der Firmenstandort von CHRIATIV/CHRIVENT (Dorfstraße 12, 7511 Kotezicken, Burgenland). Auftragsbedingte Abweichungen sind selbstverständlich möglich, da gilt der im Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung bestimmte Erfüllungsort. Gutscheine können von CHRIATIV/CHRIVENT verkauft werden.
16.2. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand von Chriativ e.U., Dorfstraße 12, 7511 Kotezicken ist ausschließlich das Bezirksgericht Oberwart, Hauptplatz 12, 7400 Oberwart.
16.3. Abschlussbestimmungen:
Die Schriftform im Sinne der gegenständlichen AGB liegt dann vor, wenn etwaigen Vereinbarungen, die von den Bestimmungen der gegenständlichen AGB abweichen, mittels postalischen Briefs oder per E-Mail vorgenommen werden. Andere Möglichkeiten der Schriftform (zum Beispiel SMS, Messenger, WhatsApp oder vergleichbares) werden nicht als „schriftlich“ von CHRIATIV/CHRIVENT anerkannt. Die Kunde erklärt sich mit der Unterschrift des vorgelegten oder zugesendeten Angebotes, Vertrages oder Auftragsbestätigung diese gegenständlichen AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

17. Stand

17.1. Stand dieser gegenständlichen Geschäftsbedingungen ist der August 2022

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